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Image by Katrin Hauf

Konditionen

Abrechnung über Grundversicherung

Neu können Psychotherapien über die Grundversicherung abgerechnet werden. Dazu muss eine Störung mit Krankheitswert vorliegen. Sie benötigen hierfür eine Anordnung von einer anordnungsberechtigten ärztlichen Fachperson (Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin, Facharzt/Fachärztin für psychosomatische Medizin).Das von mir bereits ausgefüllte Formular können Sie hier herunterladen:

Bitte bringen Sie die ärztliche Anordnung zusammen mit Ihrer Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mit oder lassen Sie die Anordnung direkt von Ihrem Arzt an meine HIN-geschützte E‑Mailadresse barbara.schmid@psychologie.ch zusenden.

Die Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, eine anschliessende Verlängerung ermöglicht weitere 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater/eine Psychiaterin notwendig. Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt/Fachärztin anordnen und beinhaltet maximal 10 Sitzungen.

 

Die Kosten richten sich nach dem geltenden PsyTarif (CHF 2.58/min) und werden von der Grundversicherung fast vollständig übernommen.Ihr Anteil setzt sich aus der jährlichen Franchise und dem Selbstbehalt von 10% zusammen. In der Regel dauert eine Sitzung 60min (CHF154.80). Dazu kommt eine Vor -und Nachbereitungszeit von max.15min. Die Leistungen werden durch die Schweizerische Ärztekasse direkt an die Krankenkasse in Rechnung gestellt. Sie erhalten eine elektronische Abrechnung.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Dies kann dann Sinn machen, wenn wünschen, dass keinerlei Informationen an die Krankenkassen gehen oder wenn ein Anliegen ohne Krankheitswert vorliegt (z.B. Paartherapie, Arbeitgebergespräche, Beratung). Folgende Tarife gelten für Selbstzahler:

Einzelsitzung à 60 Minuten (in der Praxis, per Telefon oder online) inkl. Vor- und Nachbearbeitung: CHF 180

Terminabsagen

Sitzungen können bis 24h vorher kostenfrei abgesagt werden. Spätere Terminabsagen und versäumte Termine werden Ihnen vollständig in Rechnung gestellt.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterstehe ich der Schweigepflicht gemäss Art. 321 Ziff. 1 StGB.

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